Grundsätzlich können Sie unsere Dienstleistungen ohne ärztliche Verordnung in Anspruch nehmen. Für kassenpflichtige Pflegeleistungen ist jedoch eine ärztliche Verordnung erforderlich.
Unser Angebot richtet sich an Personen, die in den Gemeinden Allschwil, Binningen oder Schönenbuch wohnhaft sind.
Gerne klären wir in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen, welche Unterstützung Sie benötigen und welche Leistungen für Sie infrage kommen.
Grundpflege
Behandlungspflege
Abklärung, Beratung, Anleitung und Koordination
Neben den pflegerischen Leistungen bieten wir verschiedene Angebote in den Bereichen Begleitung, Betreuung und Beratung an. Dazu gehören beispielsweise Begleitungen zu Terminen oder Unterstützung im Alltag.
Kleinere Dienstleistungen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden – etwa das Leeren des Briefkastens oder das Betten – können als Handreichungen in Rechnung gestellt werden.
Kochen gehört nicht zu unseren Leistungen. Für die Verpflegung zu Hause bieten wir unseren Mahlzeitendienst an.
Ja, wir bieten auch Unterstützung für Angehörige an. Details zu den Angeboten sowie nützliche Informationen finden auf der entsprechenden Seite.
Wir verfügen über Übersichten von verschiedenen Therapeuten und Dienstleistern, die Hausbesuche anbieten. Gerne stellen wir Ihnen die entsprechenden Kontaktdaten zur Verfügung.
Die Terminvereinbarung und weitere Abklärungen erfolgen direkt zwischen Ihnen und dem jeweiligen Dienstleister. Bitte nehmen Sie hierfür direkt mit dem gewünschten Anbieter Kontakt auf.
Mitwirkung & Sicherheit: Sorgen Sie dafür, dass der Arbeitsplatz sicher ist. Vermeiden Sie Beeinträchtigungen wie Rauch oder störende Haustiere. Wenn nötig, stellen Sie die benötigten Hilfsmittel (z.B. Pflegebetten, Lifte etc.) bereit, damit der Einsatz gefahrenlos ist.
Respekt: Der Umgang miteinander sollte immer respektvoll und wertschätzend sein – sowohl Ihnen gegenüber als auch unseren Mitarbeitenden.
Pflegematerial: Sie sind mit der Verwendung der üblichen Pflege- und Behandlungsmaterialien einverstanden. Geliefert werden sie von der Spitex, aufbewahrt bei Ihnen zu Hause.
Reinigungsmaterial: Sie sind für die Bereitstellung von Reinigungsmaterial für die Hauswirtschaft verantwortlich.
Sie können sich jederzeit bei Fragen, Anliegen, Reklamationen und Beschwerden an uns wenden. Es steht Ihnen darüber hinaus auch die Ombudsstelle Baselland zur Verfügung.
Ja, in bestimmten Situationen kann die Spitex ABS eine Betreuung ablehnen oder den Vertrag fristlos kündigen. Das ist der Fall, wenn:
Details finden Sie in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Grundsätzlich findet der erste Einsatz innerhalb von sieben Arbeitstagen nach der Anmeldung statt.
Wir bemühen uns jedoch, die benötigte Unterstützung so rasch wie möglich zu organisieren. Je nach Dringlichkeit, Bedarf und Verfügbarkeit kann der Ersteinsatz auch früher erfolgen.
Bei der Planung unserer Einsätze berücksichtigen wir die Dringlichkeit und den gesundheitlichen Bedarf unserer Kundinnen und Kunden. Gesundheitsrelevante Massnahmen, wie beispielsweise Blutzuckerkontrollen oder die Verabreichung von Medikamenten, werden prioritär eingeplant.
Grundpflegerische Leistungen, wie beispielsweise Duschen, können deshalb zeitlich weniger flexibel geplant werden. Wir bemühen uns jedoch, die Einsatzzeiten möglichst gut auf die Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden abzustimmen.
Der Arbeitsalltag in der Spitex ist oft dynamisch und nicht immer vorhersehbar. Ungeplante Notfälle, zusätzlicher Betreuungsbedarf oder Verzögerungen bei vorherigen Einsätzen können dazu führen, dass sich die Ankunftszeit verschiebt.
Damit wir flexibel auf solche Situationen reagieren können, vereinbaren wir einen Ankunftszeitraum statt einer minutengenauen Ankunftszeit. So können wir unsere Einsätze bedarfsgerecht planen und gleichzeitig auf unvorhergesehene Situationen reagieren.
Wichtige Termine oder besondere zeitliche Bedürfnisse berücksichtigen wir nach Möglichkeit gerne. Bitte teilen Sie uns solche Wünsche frühzeitig mit.
Wir arbeiten mit einem Bezugspflegesystem. Das bedeutet, dass pro Kundin oder Kunde in der Regel eine bis drei feste Fachpersonen als Bezugspersonen hinterlegt sind. Dadurch kennen die zuständigen Fachpersonen Ihre Bedürfnisse und Gewohnheiten und können eine kontinuierliche Betreuung sicherstellen.
Trotzdem kann es vorkommen, dass eine andere Fachperson einen Einsatz übernimmt – beispielsweise bei Krankheit, Ferien, personellen Engpässen oder einem erhöhten Kundenaufkommen. Zudem arbeiten unsere Fachpersonen nicht alle täglich.
Auch ein gewisser Wechsel innerhalb des Teams kann Vorteile haben: Mehrere Fachpersonen kennen Ihre Situation und haben einen Blick auf Ihre Betreuung. Das «Vier-Augen-Prinzip» ermöglicht es, Veränderungen frühzeitig wahrzunehmen, Beobachtungen auszutauschen und die Qualität der Betreuung gemeinsam sicherzustellen. So ist Ihre Betreuung weniger von einer einzelnen Person abhängig.
Wir sind stets bemüht, Ihre Einsätze bestmöglich zu planen und eine verlässliche Versorgung sicherzustellen. In der Regel können wir garantieren, dass der vereinbarte Einsatz stattfindet – auch wenn dieser nicht immer durch dieselbe Fachperson erfolgt.
Wir bemühen uns, Ihre persönlichen Wünsche zu berücksichtigen und passende Bezugspersonen für Sie einzuplanen. Je nach Verfügbarkeit können wir dabei auch den Wunsch nach einer weiblichen oder männlichen Fachperson berücksichtigen.
Eine verbindliche Garantie können wir jedoch nicht geben. Krankheit, Ferien, personelle Engpässe, ein erhöhtes Kundenaufkommen oder unterschiedliche Arbeitstage unserer Fachpersonen können dazu führen, dass ein Einsatz von einer anderen Person übernommen wird.
Unser Ziel ist es, eine verlässliche und bedarfsgerechte Betreuung sicherzustellen. Dabei achten wir – soweit möglich – auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und Wünsche.
Geschäfts- und Bürozeiten
Montag – Freitag
08.00 Uhr – 12.00 Uhr
14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Einsatzzeiten Allschwil
Täglich
07:10 – 11:45 Uhr
13:45 – 16:00 Uhr
17:00 – 21:30 Uhr
Einsatzzeiten Binningen
07:15 – 12:00 Uhr
14:00 – 16:00 Uhr
17:00 – 22:00 Uhr
Welche Leistungen direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden können, ist gesetzlich geregelt. Nur Leistungen, die gemäss den gesetzlichen Bestimmungen von der Krankenkasse übernommen werden, dürfen direkt mit dieser abgerechnet werden.
Für Leistungen, die nicht oder nicht vollständig von der Krankenkasse übernommen werden, erhalten Sie deshalb eine Rechnung von der Spitex. Je nach Leistung und persönlicher Versicherungssituation können zusätzlich Kostenbeteiligungen wie Franchise und Selbstbehalt anfallen.
Wir weisen die erbrachten Leistungen auf der Rechnung transparent aus, damit nachvollziehbar ist, welche Kosten anfallen und wer diese übernimmt.
Die Krankenkasse übernimmt ärztlich verordnete Pflegeleistungen, sofern diese gemäss den gesetzlichen Vorgaben kassenpflichtig sind. Dazu gehört auch das kassenpflichtige Pflegematerial, das für die Durchführung der verordneten Pflege benötigt wird.
Nicht alle Leistungen der Spitex werden von der Krankenkasse übernommen.
Nein. Die obligatorische Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt keine hauswirtschaftlichen Leistungen – auch dann nicht, wenn eine ärztliche Verordnung oder ein ärztliches Attest vorliegt.
Je nach Versicherung kann jedoch eine Zusatzversicherung einen Teil der Kosten übernehmen. Die Leistungen und Bedingungen unterscheiden sich von Versicherung zu Versicherung.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, vorgängig bei Ihrer Zusatzversicherung abzuklären, ob und in welchem Umfang hauswirtschaftliche Leistungen übernommen werden.
Die Pflegepauschale wird abhängig von der jeweiligen Pflegestufe berechnet. Sie deckt die während des Aufenthalts in der Tagesstätte erbrachten Pflegeleistungen ab und wird direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Für Sie können dabei die üblichen Kostenbeteiligungen der Krankenkasse, wie beispielsweise der Selbstbehalt, anfallen.
Die Tagespauschale hingegen umfasst weitere Leistungen wie Mahlzeiten, Aktivierung und Betreuung. Diese Kosten werden nicht über die Pflegepauschale abgerechnet und können je nach Angebot und persönlicher Situation von Ihnen zu übernehmen sein.
Die Patientenbeteiligung ist der gesetzlich festgelegte Kostenanteil, den Kundinnen und Kunden für bestimmte Spitex-Pflegeleistungen selbst übernehmen müssen. Sie wird zusätzlich zu den Kostenbeteiligungen der Krankenkasse wie Franchise und Selbstbehalt erhoben.
Die Höhe der Patientenbeteiligung ist gesetzlich geregelt (max. Fr. 7.65 pro Tag). Sie wird von der Spitex direkt in Rechnung gestellt.
Nein. Wir stellen Ihnen gerne auf Wunsch eine Steuerbescheinigung aus.